Die außergerichtliche oder vorgerichtliche Beratung erfolgt in der Regel auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung.
Die Kosten richten sich allein nach dem in dieser Sache tatsächlich entstandenen zeitlichen Aufwand. Für die nötige Transparenz sorgen detaillierte Aufstellungen und - bei längeren Mandaten - die monatliche Abrechnung. Aufgrund der Kostenstruktur einer kleinen Kanzlei können wir Ihnen sehr attraktive Stundensätze anbieten. Die Höhe des Stundensatzes sowie eine erste Einschätzung Ihrer voraussichtlichen Gesamtaufwendungen besprechen wir während der Erstberatung.