Trotz teilweise komplexer rechtlicher Fragestellungen scheuen viele Mandanten den rechtzeitigen Weg zum Rechtsanwalt. Dies kann erhebliche Konsequenzen für den Verlauf aber auch die Gesamtkosten einer rechtlichen Auseinandersetzung haben. Es gibt diverse Möglichkeiten, sich auch online einen ersten Eindruck zu verschaffen, ohne einen Anwalt direkt kontaktieren zu müssen. Foren und Rechtsportale können erste Orientierung geben, ersetzen den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts aber nicht. Darüber hinaus ist bietet auch das Internet keinen kostenlosen qualifizierten Rat, der Ihnen die Einschätzung Ihrer Rechtsposition ermöglichen würde.
Um meinen Mandanten die größte Hemmschwelle zu nehmen, biete ich Ihnen das Erstberatungsgespräch zu einem sehr günstigen Pauschalhonorar an. Dieses kann persönlich oder am Telefon durchgeführt werden. Erst am Ende dieser ersten rechtlichen Einschätzung entscheiden Sie über meine Mandatierung.
Versteckte Zusatzkosten gibt es nicht. Das Erstberatungsgespräch dauert maximal eine Stunde. Es dient einer ersten, allgemeinen Einschätzung der Rechtslage und der Festlegung des weiteren Vorgehens. In dem Erstberatungsgespräch werden Sie außerdem über die Kosten der weiteren Beratung oder Rechtsdurchsetzung aufgeklärt.
Für die Erstberatung fallen Kosten in Form eines Pauschalhonorars in Höhe von EUR 99,00 an. Sollte es sich um eine einfach gelagerte Fragestellung handeln, für die wir gemeinsam weniger als 15 Minuten aufwenden, reduziert sich das Pauschalhonorar automatisch auf EUR 39,00. Damit kann ich Ihnen die Erstberatung weit unter den zulässigen gesetzlichen Höchstgebührensätzen von bis zu EUR 190,00 anbieten.
Bitte setzen Sie sich für eine Terminvereinbarung mit mir in Verbindung.